Illata (lat., Illaten), das "Eingebrachte", namentlich das Vermögen, welches die Frau dem Mann zubringt (s. Güterrecht der Ehegatten); daher Illatenforderung, die Zurückforderung des Eingebrachten seitens einer Ehefrau im Konkurs oder nach dem Tode des Mannes. Vgl. Invecta et illata. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html