[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Heergewette, des -s, plur. inus. die Kriegesrüstung eines Mannes, welche bey dessen Tode alle Mahl sein ältester Sohn oder nächste männliche Erbe zum voraus bekam; ingleichen das Recht,... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_1_1493