
Das Wirtschaftsgut, welches den Kernpunkt des Leasingvertrages beinhaltet ist das Leasingobjekt. Das Leasingobjekt muss fungibel, also austauschbar sein. Eigentümer des Leasingobjekts ist der Leasinggeber. Der Leasingnehmer erhält lediglich ein Nutzungsrecht am Objekt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42340

Leasing ist die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen für einen längeren Zeitraum. Der Unternehmer (=Leasingnehmer) mietet das Anlagegut (=Leasingobjekt) vom Leasinggeber für einen begrenzten Zeitraum. Als Entgelt zahlt der Leasingnehmer regelmäßig eine Leasingrate. http://www.bedabe-solutions.de/sk...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
(Immobilie) Siehe → Immobilienleasing.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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