
Handgelöbnis , feierliches Versprechen, welches durch Handschlag an die Person, der man es leistet, bekräftigt wird. Das außergerichtliche, einer Privatperson gegebene H. hat rechtlich keine andre Wirkung als jede andre Versicherung. Das gerichtliche H. (Versicherung an Eides Statt) hat die Bedeutung eines förmlichen Eides. Die gegenwärtige de...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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