
Gesụndheitssọrge, häufig im Rahmen einer Betreuung i. S. d. §§ 1896 ff. BGB vergebener Aufgabenkreis des Betreuers. Wie die Bezeichnung schon aussagt, betrifft dieser Aufgabenkreis die Sorge für die Gesundheit des Betreuten. Er umfasst im Wesentlichen zwei Bereiche. Zum einen muss ...
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