
gesetzliche Krankenversicherung.
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Die Gesetzliche Krankenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie sichert die durch Krankheit entstehenden Kosten für alle ab, die nicht selbst dafür aufkommen können oder wollen. Alle Personengruppen, von denen der Gesetzgeber glaubt, dass sie nicht selbst für diesen Schutz sorgen könne...
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12.06.2008 Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine der fünf Sparten der deutschen Sozialversicherung. Sie geht auf die Sozialgesetzgebung von 1883 zurück. Auf Initiative des Reichskanzlers Otto von Bismarck beschloss der Reichstag seinerzeit das 'Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter'. Danach muss sich jeder Arb...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42292

Siehe: Gesetzliche Krankenversicherung
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Gesetzliche Krankenversicherung
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(Gesetzliche Krankenversicherung) Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Zweig der Sozialversicherung und geht auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung von 1883 zurück. Die GKV ist die Krankenversicherung , in welcher der Großteil der Bevölkerung versichert ist. Sie zahlt die Kosten für ärztliche Untersuchunge...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/gkv-gesetzliche-krankenversicherun
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