
Für Schüler gelten grundsätzlich die Regelungen für geringfügige Beschäftigte Beschäftigungen, d. h., wenn sie einen Ferienjob übernehmen, ist dieser in der Kranken- und Rentenversicherung versicherungsfrei, wenn die Grenzen für wöchentliche Arbeitszeit und für das Arbeitsentgelt (siehe: Geringfügig...
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