[Markenrecht] - Als Freihaltebedürfnis wird im Markenrecht (in Deutschland unter {§|8|markeng|juris} Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) das berechtigte Interesse von Wettbewerbern eines Unternehmens bezeichnet, beschreibende Angaben ihrer Waren oder Dienstleistungen frei benutzen zu können. == Hintergrund == Das Freihaltebedürfnis g...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Freihaltebedürfnis_(Markenrecht)

Ein Freihaltebedürfnis liegt nach § 8 Abs. 2 des Markengesetzes vor, wenn ein Allgemeininteresse (insb. der Wettbewerber) an der Freihaltung bestimmter Zeichen oder Angaben besteht. Hierzu zählen insbesondere Konkretisierungen der gekennzeichneten Waren nach ihrer Beschaffenheit, Art, Menge sowie ih...
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https://www.absatzwirtschaft.de/markenlexikon/
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