
Nach einer Kontenklärung stellt erlässt der Rentenversicherungsträger einen Bescheid, mit dem er alle Zeiten die mehr als sechs Jahre zurückliegen, verbindlich feststellt. Verbindlich heißt hier, dass der Rentenversicherungsträger in Zukunft davon ausgeht, dass das Konto vollständig gespeichert ist und keine weiteren Ermittlungen zu eventuel...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

Ein Feststellungsbescheid ist ein Verwaltungsakt gegen' einen Steuerpflichtigen, um die Besteuerungsgrundlagen festzustellen. Der Feststellungsbescheid ist für Folgebescheide (Steuerbescheide) bindend. Er ist durch Einspruch selbstständig anfechtbar.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Ein Feststellungsbescheid ist ein Verwaltungsakt gegen' einen Steuerpflichtigen, um die Besteuerungsgrundlagen festzustellen. Der Feststellungsbescheid ist für Folgebescheide (Steuerbescheide) bindend. Er ist durch Einspruch selbstständig anfechtbar.
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Nach einer Kontenklärung erhält der Versicherte vom Rentenversicherungsträger einen Bescheid, der alle Zeiten, die mehr als sechs Jahre zurückliegen, verbindlich feststellt. Das bedeutet, dass der Rentenversicherungsträger in Zukunft davon ausgeht, dass das Konto vollstä...
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gesonderter Bescheid des Finanzamts über die Feststellung der Einheitswerte und die Feststellung der einkommen- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte.
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