
In öffentlichen Interesse erfolgende teilweise oder gänzliche Entziehung des Eigentums gegen Entschädigung (allgemein § 365 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch); seit 1867 lässt Artikel 5 Staatsgrundgesetz eine Enteignung nur nach besonderen gesetzlichen Bestimmungen zu. Es ergingen daher zahlreiche Sondergesetze, richtungsweisend war das E...
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Enteignung

Als Enteignung (im 19. Jahrhundert entlehnt aus frz. expropriation, zu lat. proprius „eigen, eigentümlich“) bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, im Rahmen der Gesetze und gegen eine Entschädigung. In der Umgangssprache wird auch die Konfiskation, der entschädigungs...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Enteignung

ist die Entziehung oder Belastung des Eigentums durch staatlichen Hoheitsakt zur Befriedigung öffentlicher Belange. Die E. wird bereits in der römischen Spätantike bezüglich Grundstücke oder Lebensmittel geübt und als Zwangskauf verstanden. Danach kann in der hochmittelalterlichen Stadt (Oberitalien 12.Jh., Kopenhagen 1254, Schaffhausen 1380)...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

(§§ 85ff. BauGB). Entziehung, Belastung oder Beschränkung von Rechten an einem Grundstück, wenn das Wohl der Allgemeinheit es erfordert und dieser Zweck auf andere Weise nicht erreicht werden kann. Für die Enteignung ist eine Entschädigung zu zahlen.
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https://www.architektur-lexikon.de/cms/architekturlexikon-e/enteignung.html

ist eine rechtmäßige Beeinträchtigung des Vermögens (Eigentum, Rechte) durch einen staatlichen Eingriff nach Art. 14 Abs. 3 GG. Die Enteignung findet gegen Entschädigung statt. Nicht jede staatliche Beeinträchtigung des Vermögens ist jedoch eine Enteignung; gemäß Art. 14 Abs. 1, 2 GG gibt es auch di...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Eine Enteignung ist ein schwerwiegender Grundrechtseingriff, sie darf nur in gesetzlich genau definierten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Nötig ist dabei auch eine Entschädigung. Die Abgrenzung einer Enteignung von anderen staatlichen Eingriffen ähnlicher Natur kann im Einzelfa...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Jede vollständige oder teilweise Entziehung der eigentumsähnli- chen Position durch Rechtsakt, die final und individuell konkret erfolgt, wobei die Sache auch nach dem Entziehungsakt für öffentl. Zwecke erhalten bleibt; vgl. Art. 14 III GG. Sofern die Enteignung unmittelbar mit Inkrafttreten eines Gesetzes erfolgt, spricht...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Als Enteignung bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, - auf Grund der Gesetze und gegen Entschädigung. In der Umgangssprache wird auch die Konfiskation, der entschädigungslose Entzug, oft als Enteignung bezeichnet. Die Enteignung von Produktionsmitteln bzw. Unternehmen wir...
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735

english: compulsory purchase; dispossession; expropriation Das Eigentum an einer Sache oder einem Grundstück ist ein Grundrecht, begründet in Art. 14 GG. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit aufgrund einer gesetzlichen Basis möglich. Zur Verwirklichung eines Bebauungsplanes, zur Realisierung der städtebaulichen Ordnung oder zum B...
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Im Staatsrecht spricht man von Enteignung bei einem unmittelbar belastenden Eingriff in geschützte Vermögenspositionen zur Verfolgung öffentlicher Zwecke aus Gründen des Gemeinwohls, der den Betroffenen im Vergleich zu anderen ungleich belastet. Beispiel: Enteignung eines Grundstücks um eine Autobahntrasse darüber zu bauen.
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https://www.lexexakt.de/glossar/enteignung.php

Die Enteignung ist ein staatliches Zwangsinstrument, durch das geschützte Eigentumspositionen (Eigentum) ganz oder teilweise entzogen werden. Ausschließlich im Allgemeininteresse ist die Enteignung zulässig. Die Enteignung darf nur durch ein formelles Gesetz (Legalenteignung) oder aufgrund eines Gesetzes durch die Verwaltung (Admini...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/e/enteignung.php

Enteignung , s. Expropriation.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

. Das Recht der E. ist für die afrikanischen und Südseeschutzgebiete durch Ksl. V. v. 14. Febr. 1903 (RGBl. 27) geregelt. Für Kiautschou sind Vorschriften über die E. bisher nicht erlassen, da sich ein Bedürfnis hierfür nicht ergeben hat. - Voraussetzungen und Wirkungen. Die E. ist zulässig, 'aus Gr...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
(Expropriation) In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Maßnahme zum Entzug des Eigentumsrechts. Ziel sozialistischer Bewegung en (kommunistische Arbeiterbewegung ), durch entschädigungslosen Entzug des Eigentum s an Produktionsmitteln, Kapital , sowie Grund und Boden die vermeintliche „Ausbeuter“-klasse zu entmachten.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/enteignung-expropriation/enteignun

Durch die Enteignung kann privates Eigentum , meist Grundstücke, durch einen staatlichen Hoheitsakt gegen eine finanzielle oder materielle Entschädigung aufgelöst werden. Diese Entschädigung muss aber nicht unbedingt die Höhe des eigentlichen Wertes widerspiegeln. Für den Betroffenen Bürger steht der Rechtsweg offen, das heißt, er kann geg....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/enteignung/enteignung.htm

Entziehung des Eigentums durch öffentlich-rechtlichen Hoheitsakt; nach Art. 14 Abs. 3 GG nur zulässig zum Wohl der Allgemeinheit und durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes, das Art und Ausmaß einer Entschädigung regelt.
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https://www.wissen.de//lexikon/enteignung
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