Enteignung(svorsatz) Bedeutung

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Enteignung(svorsatz)

Enteignung(svorsatz) Logo #42343Zumindest Eventualvorsatz, die Sache entweder überhaupt nicht oder erst nach überlangem bzw. nach übermäßigem Gebrauch an den Eigentümer zurückgelangen zu lassen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343
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