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Einigung

Einigung Logo #42015ist allgemein die Übereinkunft mehrerer Beteiligter. Im 19. Jh. wird die E. als Vereinbarung (dinglicher Vertrag) über den Eigentumsübergang von Savigny entwickelt.. Lit.: Köbler, DRG 212; Felgentraeger, C., Friedrich Carl von Savignys Einfluss auf die Übereignungslehre, 1927
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Einigung Logo #42090ist im Sachenrecht der dingliche Vertrag, der grundsätzlich zur Begründung, Übertragung und Belastung von Grundstücksrechten neben der Eintragung im Grundbuch, bei beweglichen Sachen neben deren Übergabe erforderlich ist, soweit diese nicht durch eine Vereinbarung, z.B. beim Besitzmittlungsverhältni...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/E/Einigung.htm

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Einigung Logo #42134Einigung, auf eine dingliche Rechtsänderung gerichteter Vertrag; bei der ûbertragung von Grundstückseigentum Auflassung genannt. Er enthält das zur ûbertragung, Belastung oder inhaltlichen Abänderung eines dinglichen Rechts erforderliche Willenselement, das zusammen mit der ûbergabe (bei beweglichen...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Einigung Logo #40050ist im Sachenrecht der dingliche Vertrag, der grundsätzlich zur Begründung, Übertragung und Belastung von Grundstücksrechten neben der Eintragung im Grundbuch, bei beweglichen Sachen neben deren Übergabe erforderlich ist, soweit diese nicht durch eine Vereinbarung, z.B. beim Besitzmittlungsverhältnis, ersetzt werden kann (Eigentumsübertragun...
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/E/Einigung.html

Einigung

Einigung Logo #42871auf dingliche Rechtsänderung gerichteter abstrakter Vertrag. Einigung und Übergabe bewirken den Eigentumsübergang bei beweglichen, Einigung ( Auflassung ) und Grundbucheintragung den Eigentumsübergang bei unbeweglichen Sachen (Grundstücken); dinglicher Vertrag.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/einigung
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