
Mit Einigungsgebühr wird die Gebühr bezeichnet, die ein Anwalt abrechnen kann, wenn über den Streitgegenstand ein Vergleich abgeschlossen wird. Die Gebühr beträgt 1,5 (VV RVG 1000), wenn die Einigung vorgerichtlich erzielt wird und 1,0 (VV RVG 1003) wenn die Einigung nach Anhängigkeit erzielt wird (Ausnahme selbständiges Beweisverfahren). Ei...
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