
Der Einigungsvertrag ist der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die DDR-Staatsauflösung, ihren Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Einheit. Im Jahre 1990 wurde der Vertrag zwischen beiden deutschen Staaten (→ Deutsche Teilung) ausgehandelt. Verhandlungsführer auf...
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ist der am 31. 8. 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik abgeschlossene Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands, auf dessen Grund am 3. 10. 1990 die Deutsche Demokratische Republik der Bundesrepublik Deutschland beitritt.. Lit.: Köbler, DRG 247
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Kurzbezeichnung für den am 31.8.1990 zwischen der Bundesrepublik D und der DDR geschlossenen und am 3.10.1990 in Kraft getretenen Vertrag zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands. Er regelt a) den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik D nach Art. 23 GG, b) benennt die fünf neuen Bundesländer (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, ...
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Mit Einigungsvertrag wird der Staatsvertrag zwischen der Demokratischen Deutschen Republik (DDR) und der Bundesrepublik Deutschland (BRD) vom 31.8.1990 bezeichnet, aufgrund dessen sich die DDR gemäß Art. 23 a.F. GG der BRD anschloss.
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am 31. 8. 1990 in Berlin von Bundesinnenminister W. Schäuble und DDR-Staatssekretär G. Krause unterzeichneter Vertrag (in Kraft getreten am 29. 9. 1990), durch den die DDR mit Wirkung vom 3. 10. 1990 der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes beigetreten ist. Zum Einigungsvertrag gehören neben dem eigentlichen...
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