
Einigungsstellen, Arbeitsrecht: nach Betriebsverfassungsgesetz (§ 76) zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung bei Bedarf einzurichtende Stelle, besetzt mit einem unparteiischen Vorsitzenden und Beisitzern beider Sei...
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Einigungsstellen, Wettbewerbsrecht: Schlichtungsstellen der Industrie- und Handelskammern zur gütlichen Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten.
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(Arbeitsrecht) nach dem Betriebsverfassungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung vom 25. 9. 2001 bei Bedarf zu bildende Schiedsstellen zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat.
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(Handelsrecht) Einrichtungen der einzelnen Industrie- und Handelskammern mit der Aufgabe, Wettbewerbsstreitigkeiten der gewerblichen Wirtschaft gütlich beizulegen. – Entsprechend in Österreich die Schlichtungsbehörden.
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