
Ein Einigungsmangel (Dissens) liegt im Vertragsrecht vor, wenn sich Willenserklärungen nicht decken. Man unterscheidet den offenen Einigungsmangel ({§|154|bgb|juris} BGB) und den versteckten Einigungsmangel ({§|155|bgb|juris} BGB). == Offener Einigungsmangel == Von einem offenen Einigungsmangel spricht man, wenn sich die Parteien nicht über al...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Einigungsmangel
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