
Das Eheband (lat. vinculum matrimonii) ist die zwischen den Eheleuten durch die Eheschließung begründete rechtliche und persönliche Bindung aneinander. Der Ausdruck wird vornehmlich im Kirchenrecht, insbesondere im katholischen Eherecht, verwendet und ist im Wesentlichen gleichbedeutend mit der Ehe an sich. Das Eheband entsteht durch den Ehebun...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Eheband
Keine exakte Übereinkunft gefunden.