
Dingliche Klage (Actio in rem), im weitern Sinn im Gegensatz zur Klage aus einer Obligation eine jede Klage, bei welcher der Beklagte nicht schon durch ein bestehendes Rechtsverhältnis gegeben ist, sondern sich durch die Verletzung eines Rechts bestimmt, die hier nicht bloß einer bestimmten Person möglich ist. Obligationen können nämlich nur g...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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