
Als dinglicher Titel wird ein Vollstreckungstitel bezeichnet, der auf die Zwangsvollstreckung in ein bestimmtes Grundstück gerichtet ist. Bei dem Titel kann es sich sowohl eine vollstreckbare Urkunde als auch um ein Urteil handeln. Beispiel: Der Beklagte wird verurteilt, wegen der in X eingetragenen Hypothek i.H.v. Y die Zwangsvollstreckung in das...
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