[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Concubinat, des -es, plur. die -e, der Zustand, da man mit einer Person ehelich lebet, ohne mit derselben ehelich verbunden zu seyn; in der Straßburgischen Polizeyordnung, die Unehe. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_5_0_460