
Butterplundergebäck wird aus einem Plunderteig gebacken, der ausschließlich mit Butter hergestellt wurden. Es darf also sowohl für den Teig als auch für das tourierte Ziehfett nur Butter verwendet werden. Dabei kann Butterplundergebäck aus den beiden Plunderteigarten gebacken werden..
Gefunden auf
https://www.lebensmittellexikon.de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.