
Der Ausdruck Burgfrieden bezeichnete im Mittelalter einen Hoheitsbereich um eine Burg, in dem Fehden, also Feindeshandlungen von Privatpersonen untereinander, unter Androhung der Acht verboten waren. Dieser Bereich konnte sich über den gesamten zur Burg gehörenden Grundbesitz erstrecken oder, zum Beispiel bei Ganerbenburgen, nur über die Fläch...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Burgfrieden

Burgfrieden bezeichnet einen rechtlichen Sonderstatus ummauerter Stätten (Städte oder Burgen), in deren Bereich Hausrecht und Strafgewalt des Burgherren galten, Fehden und Friedensbruch bei rigorosen Strafen verboten waren. An manchen Burgen oder Burgruinen hat sich die Burgfriedtafel erhalten, auf ...
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