
Gemäß § 312 StPO ist die Berufung im Strafrecht nur gegen die Urteile des Strafrichter und des Schöffengerichts möglich. Daraus folgt, dass gegen die, bei schwerer Kriminalität ergehenden, erstinstanzlichen Urteile der Strafkammern und Schwurgerichte sowie die im ersten Rechtszug ergangen Urteile der Oberlandesgerichte eine Berufung nicht mö...
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