
Eine Berufungsvorentscheidung (BVE) ist eine im österreichischen Verwaltungsverfahrensrecht normierte Regelung, die es einer Behörde erlaubt, eine Berufung binnen zwei Monaten (nach Einlangen bei der Behörde erster Instanz) selbst zu erledigen. Die Behörde kann dabei die Berufung nach Vornahme notwendiger Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Berufungsvorentscheidung
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