
Beneficium competentiae (lat., die "Rechtswohlthat der Kompetenz"), das Recht, vermöge dessen ein Schuldner von seinem Gläubiger verlangen kann, daß dieser ihm so viel lasse, als er zum notwendigen Lebensunterhalt braucht ("die Kompetenz"), und daß er auf mehr nicht verurteilt und exequiert werde ("condemnatio in id, qu...
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