Augenscheinsbeweis Bedeutung

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Augenscheinsbeweis

Augenscheinsbeweis Logo #42834Mit Augenscheinsbeweis wird ein Beweis bezeichnet, bei dem das Gericht sich von einer Tatsache durch unmittelbare Wahrnehmung (sehen, riechen, hören, tasten, schmecken usw.) überzeugt. Beim Augenscheinbeweis wird der Beweis gemäß § 371 ZPO angetreten.
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