
Zur Aufbereitung des Wassers für den menschlichen Gebrauch dürfen nur Stoffe verwendet werden, die vom Bundesministerium für Gesundheit in einer Liste im Bundesgesundheitsblatt bekannt gemacht worden sind. Sie enthält ferner die Mindestkonzentration an freiem Chlor. ab 1.1.2003
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40124
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