
Freiwillige fachliche und regionale Interessenvereinigungen der Arbeitgeber in Form privatrechtlicher Vereine. Sie stehen neben den Wirtschaftskammern als Verhandlungs- und Vertragspartner den Gewerkschaften gegenüber. In Österreich bestehen insbesondere folgende Arbeitgeberverbände: Arbeitgeberverbände ohne Kollektivvertragsfähigkeit: �...
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Arbeitgeberverbände: Dieter Hundt, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände... Arbeitgeberverbände, freiwillige Zusammenschlüsse von Arbeitgebern (v. a. als Vertrags- und Verhandlungspartner der Gewerkschaften) in Form privatrechtlicher Vereine mit fac...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Zusammenschlüsse von Arbeitgebern zum Zweck der Beeinflussung der Arbeitsbedingungen, besonders beim Abschluss von Tarifverträgen (Koalitionen im Sinne von Art. 9 Abs. 3 GG) . Ihnen obliegt zusammen mit den Gewerkschaften als den sog. Sozialpartnern die Selbstverwaltung im Bereich des ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Unternehmensverbände, die zur Vertretung der sozialpolitischen Interessen der Arbeitgeber gegründet wurden, nennt man Arbeitgeberverbände. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Arbeitgeberverbände privatrechtliche Vereinigungen mit freiwilliger Mitgliedschaft. Die Arbeitgeberverbände genießen zusammen mit den Gew...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/a/arbeitgeberverbaende.php
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