
I. Recht der Einwohnerschaft, durch Grund- oder Hausbesitz gewährleistet II. Ansässigkeitssteuer
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Ansässigkeit, plur. inusit. 1) Die Eigenschaft, nach welcher jemand an einem Orte ansässig ist. 2) Eine Art einer Auflage und deren Vertheilung über die Einwohner einer Gegend; eine Bedeutung, deren Steinbach erwähnet, und welche vielleicht nur in Schlesten üblich ist.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2497

Ein Begriff der Doppelbesteuerungsabkommen. Man ist in jenem Staat "ansässig", in dem man "unbeschränkt steuerpflichtig" ist. Trifft das für beide Vertragstaaten zu, dann besteht "Ansässigkeit" in dem Staat, in dem sich der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" befindet.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42413
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