
Nachweis von 4, 8, 16, 32 usw. Ahnen
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

Als im Mittelalter aus den Berufsständen Geburtsstände wurden, entstand zur Abgrenzung von den anderen Ständen der sogenannte Vier-Ahnen-Beweis, d.h. der Nachweis, daß alle vier Großeltern des Probanden demselben Stand angehört hatten. Für den Adel (im heutigen Sinne verstanden) ist der erste wesentliche Ahnenbeweis ab dem 12. Jahrhundert de...
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https://www.adelsrecht.de/Lexikon/A/Ahnenprobe/ahnenprobe.html

Im Spätmittelalter konnten nur Personen Mitglied des Kölner Domkapitels werden, die auf mindestens 16 adelige Vorfahren zurückblicken konnten. Dies bedeutete, daß seit vier Generationen nur Adelige als direkte Vorfahren vorhanden sein durften. Der Nachweis mit Hilfe der Wappen dieser Vorfahren in Glasgemälden...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42056

Ahnenprobe, Nachweis adliger und ehelicher Abstammung über eine bestimmte Geschlechterfolge hin (Adels- und Filiationsprobe); besonders vom 14. bis zum 16. Jahrhundert bedeutend, u. a. für Mitglieder eines Ritterordens oder - allgemein - für die Lehnsfähigkeit.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Urkundlich belegter Abstammungsnachweis von einer bestimmten Anzahl meist adliger Ahnen, bestehend aus dem Nachweis der Ritterbürtigkeit der einzelnen Ahnen (Ritterprobe) und der Rechtmäßigkeit der betreffenden Ehen (Filiationsprobe). Ahnenproben lassen sich in Deutschland seit dem 12./13. Jh. nachweisen. So legte z. B. der 'Sachsenspiegel' (13....
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

(Adelsprobe) Nachweis adeliger Abstammung bis zur 4. oder 5. Generation; im Mittelalter für die Zulassung zu Turnieren und bei der Bewerbung um Stellen in adeligen Stiften, Domkapiteln, Ritterorden u. a. von Bedeutung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Verfahren, mit dem dereinst festgestellt wurde, ob eine Person adligen Standes war. Die für Zürcher Verhältnisse massgebliche Viererprobe galt dann als bestanden, wenn die vier väterlichen und mütterlichen Grosseltern adlig gewesen waren.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42308

Im Spätmittelalter konnten nur Personen Mitglied des Kölner Domkapitels werden, die auf mindestens 16 adelige Vorfahren zurückblicken konnten. Dies bedeutete, daß seit vier Generationen nur Adelige als direkte Vorfahren vorhanden sein durften. Der Nachweis mit Hilfe der Wappen dieser Vorfahren in Glasgemälden oder an Grabmälern wird Ahnenprob...
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https://www.koelner-dom.de/index.php?id=glossar&PHPSESSID=dab2243a45f2c8143

Ahnenprobe (auch Adelsprobe; mlat. probatio avitae nobilitatis). Der bezeugte Nachweis adliger Abstammung. Um für eine Belehnung, für die Aufnahme in einen Ritterorden, in adelige Domkapitel oder Kollegiatstifte oder für die Teilnahme an einem Turnier als standesgemäß anerkannt zu werden, musste ein...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Nachweis adeliger Abstammung bis zur 4. oder 5. Generation; im Mittelalter für die Zulassung zu Turnieren und bei der Bewerbung um Stellen in adeligen Stiften, Domkapiteln, Ritterorden u. a. von Bedeutung.
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https://www.wissen.de//lexikon/ahnenprobe
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