
I. Im Gebiet des lübischen Rechts (seit 1317): ein vom Bräutigam am Abend des Hochzeitstages nach dem Beilager der Braut als Dank für die erstmalige Hingabe verehrtes Geschenk; gleichzeitig Witwenversorgung. Abendgabe und Morgengabe unterschieden sich nur durch den Zeitpunkt ihrer Best...
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
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