Kopie von `Bundesministerium für Finanzen`

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Kategorie: Wirtschaft und Finanzen
Datum & Land: 27/06/2010, At.
Wörter: 368


Unvollständige Zollanmeldung
Die unvollständige Zollanmeldung ist eine Zollanmeldung, die auf Grund einer entsprechenden Regelung in den geltenden Rechtsvorschriften bestimmte Angaben noch nicht enthält bzw. der noch Unterlagen fehlen.

Ursprung
Zurechnung einer Ware zur Wirtschaftsleistung eines Landes, zumeist durch den Ort der Herstellung

Ursprungserzeugnis
Ein Ursprungserzeugnis ist eine Ware, welche die Ursprungsregeln erfüllt.

Ursprungsregeln
Sind die für die einzelnen Zollpräferenzmaßnahmen jeweils festgelegten Voraussetzungen für den Erwerb des präferenziellen Warenursprungs. Diese sehen für jede Position des Zolltarifs spezifische Be-oder Verarbeitungsvorgänge vor, die an Vormaterialien vorgenommen werden müssen, damit die fertige Ware als Ursprungserzeugnis angesehen werden kann.

Verarbeitungserzeugnisse
Die Erzeugnisse, die aus der Verarbeitung von Grunderzeugnissen hervorgegangen sind und auf die eine Ausfuhrerstattung anwendbar sind.

Verbot der Zollrückvergütung
Bestandteil zahlreicher Ursprungs- und Präferenzabkommen. Für zur Herstellung von Ursprungswaren eingesetzte, unverzollte Drittlandswaren müssen bei Ausstellung eines Präferenznachweises den für sie geltenden Einfuhrabgaben unterworfen werden.

Verbrauchsteuern
Bier-, Alkohol-, Tabak- und Mineralölsteuer

Veredelungserzeugnisse
Erzeugnisse, die aus Veredelungsvorgängen hervorgegangen sind.

Verifizierungen
Verfahren zur Überprüfung von Ursprungsnachweisen

Verkehrsabsetzbetrag
Der Verkehrsabsetzbetrag wird automatisch vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Bei diesem Absetzbetrag werden pauschal die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten.

Verlust
Der Teil der Einfuhrware, der im Verlauf der Be- oder Verarbeitungsvorgänge in der aktiven Veredelung untergeht, insbesondere durch Verdunsten, Austrocknen, Entweichen in Form von Gas oder Abfließen in das Abwasser.

Verrechnungspreise
Es sind dies Preise, die für Leistungsbeziehungen zwischen international verbundenen Unternehmen zu verrechnen sind.

Versandanmeldung
Überführung einer Ware in das gemeinsame Versandverfahren

Versandbegleitdokument
Papierform, das die Waren anstelle der Exemplare 4 und 5 des Einheitspapiers von der Abgangs- bis zur Bestimmungsstelle begleitet - siehe auch AccDoc

Versandpapier T2L
Nachweis des Gemeinschaftscharakters einer Ware

Versandschein
Für den Transport von Zollgütern erforderliches Begleitdokument (Einheitspapier)

Versandverfahren
Zollverfahren für die Beförderung von Nichtgemeinschaftswaren

Verschlussverletzung
Manipulation an Zollverschlüssen (Zollplomben)

Versender
Als Versender ist in der Regel der Verkäufer, Vermieter oder Verleiher einer Ware anzusehen; ist jedoch ein Kommissionär eingeschaltet, so wird dieser als Versender angesehen werden müssen.

Versender, zugelassener
Ein zugelassener Versender (ZV) kann das gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren in Anspruch nehmen, ohne dass die Waren bei der Abgangsstelle gestellt und die ausgefüllte Versandanmeldung hierfür vorgelegt werden muss.

Verständigungsverfahren
Ein Verfahren, das in Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen ist, um in zwischenstaatlichen Steuerfällen auftretende internationale Besteuerungskonflikte zwischen den Steuerverwaltungen zu beseitigen.

Vertrag von Nizza
Die seit 1. Februar 2003 geltende Fassung des EU-Vertrags wurde im Dezember 2000 auf der Tagung des Europäischen Rates in Nizza angenommen und am 26. Februar 2001 unterzeichnet. Er wurde von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Bestimmungen ratifiziert, wobei in Irland erst die zweite Volksabstimmung positiv war. Er b...

Verwendungsverbot
Verpflichtung, über eine Ware nur in bestimmter Art und Weise zu verfügen. So dürfen beispielsweise Waren, die als Übersiedlungsgut abgabenfrei belassen werden, innerhalb gewisser Fristen weder verkauft, noch verliehen, verpfändet oder vermietet werden. Sollten Sie dennoch einen Verkauf der Ware beabsichtigen, müssten Sie vorher jedenfalls die Zoll...

Verzeichnis der Lagerbestände
Dieses Verzeichnis ist im Zolllagerverfahren vom Lagerhalter jährlich der überwachenden Zollstelle vorzulegen. Es enthält eine Auflistung des in den zugelassenen Orten befindlichen Warenbestandes, möglichst zum Stichtag der Inventur.

Verzollung zum Pauschalsatz
In Geschenksendungen oder im persönlichen Reisegepäck enthaltene Waren (ausgenommen Tabakwaren) mit einem Gesamtwert bis zu 350 EUR werden zur Vereinfachung der Warenabfertigung automatisch mit einem Zollsatz von 3,5% des Warenwertes verzollt. Der Empfänger bzw. Reisende kann und wird vorher die Anwendung des nach dem Zolltarif anzuwendenden Satzes...

VuB
Verbote und Beschränkungen

VZTA
Verbindliche Zolltarifauskunft

Ware
Der Begriff Ware umfasst jede bewegliche körperliche Sache, einschließlich des elektrischen Stroms.

Warenstatus
Eine Ware ist zollrechtlich entweder eine Gemeinschaftsware oder eine Nichtgemeinschaftsware.

Warenursprung
Der Warenursprung gibt darüber Auskunft, in welchem Land eine Ware gewonnen oder hergestellt wurde. Anhand der Ursprungsregeln wird festgelegt, welches Land das Ursprungsland einer Ware ist. Der Ursprung hat insbesondere Bedeutung für Zollermäßigungen und handelspolitische Maßnahmen.

WCO/WZO
World Customs Organisation/Weltzollorganisation

Weißbuch
Die Weißbücher der Kommission enthalten Vorschläge für ein gemeinschaftliches Vorgehen in einem bestimmten Bereich. Oft werden darin bereits Kernelemente konkreter Legislativvorschläge skizziert. Vorstufe dazu sind meist Grünbücher, die einen Konsultationsprozess auf europäischer Ebene in Gang setzen.

Werbungskosten
Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen die beruflich veranlasst sind, also in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dieser Tätigkeit stehen.

Wiederausfuhr
Verbringen von Nichtgemeinschaftswaren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft, somit nach Beendigung - der vorübergehenden Verwahrung, - des Zolllagerverfahrens, - der aktiven Veredelung, - der Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung und - der vorübergehende Verwendung oder die Verbringung aus einer Freizone oder Freilager ins Drittland. Abhängig v...

Wirtschaftliche Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung, wobei eine Abwägung der Interessen des Antragstellers mit den Interessen gemeinschaftlicher Unternehmen vorgenommen wird. Die Voraussetzungen sind zu, prüfen sofern sie nicht durch rechtliche Fiktion als erfüllt gelten

Wirtschaftsbeteiligter
Person, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst ist

Wohnraumsanierung
Instandsetzungsmaßnahmen z. B. Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauches und Verhinderung von Energieverlusten, Austausch von Heizungsanlagen, nachträgliche Anschlusskosten an Versorgungsnetze.

Wohnraumschaffung
Aufwendungen für die Errichtung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen.

WTO/WHO
Welthandelsorganisation (World Trade Organization)

ZA
Zollamt

Zahlstelle
Zahlstellen sind Dienststellen oder Einrichtungen der Mitgliedstaaten, die zur Zahlung von Förderungen oder Subventionen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft vorgesehen wurden (z.B. Ausfuhrerstattungen - Zollamt Salzburg, Zahlstelle Ausfuhrerstattungen, alle übrigen Förderungen - Agrarmarkt Austria).

ZK
Zollkodex

Zoll
Abgabe, die bei der Überführung einer Nichtgemeinschaftsware in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft zu erheben ist.

Zollabfertigung
Gesamtheit der beim Zollamt durchzuführenden Amtshandlungen bei der Ein- und Ausfuhr von Ware

Zollanmeldung
Erklärung an die Zollorgane über Art und Menge der mitgeführten Waren

Zollanmeldung, unvollständige
Die unvollständige Zollanmeldung ist eine Zollanmeldung, die auf Grund einer entsprechenden Regelung in den geltenden Rechtsvorschriften bestimmte Angaben noch nicht enthält bzw. der noch Unterlagen fehlen.

Zollbehörden
die für die Anwendung des Zollrechts zuständigen Behörden

Zollkodex
VO (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften

Zolllagerverfahren
Ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung; Nichtgemeinschaftswaren können ohne Erhebung von Einfuhrabgaben im Zollgebiet der Gemeinschaft gelagert werden. Es wird zwischen öffentlichen und privaten Zolllager unterschieden.

Zollpräferenzmaßnahmen
Zollpräferenzmaßnahmen sind autonome Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft (EG) betreffend bestimmte Länder/Ländergruppen sowie internationale Abkommen zwischen der EG und bestimmten Ländern/Ländergruppen, auf Grund derer einseitig oder gegenseitig Zollpräferenzen vorgesehen sind.

Zollschuld
Zollschuld ist eine Verbindlichkeit eines Zollbeteiligten (Zollschuldner) gegenüber der Zollverwaltung. Die Verbindlichkeit verpflichtet zur Zahlung der Abgaben in der festgelegten Höhe (persönliche Zahlungspflicht).

Zollschuldner
Der Zollschuldner ist die Person, die zur Zahlung der Einfuhrabgaben verpflichtet ist.

Zollstelle
Eine Dienststelle, bei der Zollabfertigungen durchgeführt werden können.

Zollstelle für die Beendigung des Verfahrens
Die Zollstelle(n), die in der Bewilligung als zur Annahme von Zollanmeldungen ermächtigt angegeben ist (sind), mit denen Waren nach ihrer Überführung in ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung eine zulässige zollrechtliche Bestimmung erhalten, oder bei passiver Veredelung in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden.

Zollstelle für die Überführung in das Verfahren
Die Zollstelle(n), die in der Bewilligung als zur Annahme der Zollanmeldungen zur Überführung von Waren in ein Verfahren ermächtigt angegeben ist (sind).

Zollverfahren
Art der zollrechtlichen Behandlung einer Ware. Es wird unterschieden zwischen - Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, - Versandverfahren, - Zolllagerverfahren, - aktive Veredelung, - Umwandlungsverfahren, - vorübergehende Verwendung, - passive Veredelung, - Ausfuhrverfahren

Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
Zu den Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung zählen: das Zolllagerverfahren, die aktive Veredelung, die Umwandlung, die vorübergehende Verwendung und die passive Veredelung.

Zollverschluss
Der Zollverschluss stellt die geeignetste Maßnahme zur Nämlichkeitssicherung dar, um eine Veränderung oder Vertauschung der Waren während der Beförderung zu verhindern bzw. den Übergang von Waren über die Zollgrenze zu erleichtern. Der Verschluss erfolgt durch Raumverschluss oder Packstückverschluss.

Zollwert
Bemessungsgrundlage für den Zoll bei wertzollpflichtigen Waren und Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer bei Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr

Zollwertrecht
Der Anknüpfungspunkt für die Zollbemessung ist der Wert der Ware (sog. Wertzoll). Es wird bei der Verzollung der Ware ein bestimmter Betrag ermittelt. Davon wird dann als Zoll ein Prozentsatz erhoben. Es gibt mehrere Methoden diesen Betrag festzustellen. Die häufigste Feststellungsmethode ist die "Transaktionswertmethode". Die Zollwertfes...

ZTV
Zentrale Auskunftsstelle Zoll beim Zollamt Villach

Zugelassener Empfänger
Ein zugelassener Empfänger (ZE) kann Waren, die im gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren befördert werden, direkt in seinem Betrieb oder an einem anderen festgelegten Ort in Empfang nehmen.

Zugelassener Versender
Ein zugelassener Versender (ZV) kann das gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren in Anspruch nehmen, ohne dass die Waren bei der Abgangsstelle gestellt und die ausgefüllte Versandanmeldung hierfür vorgelegt werden muss.

Zugelassener Warenort
Ein von den Zollbehörden bewilligter Ort, an dem der Zugelassene Versender bzw. Zugelassene Empfänger seine Waren laden bzw. entladen kann.

ZV
siehe zugelassener Versender

ZVZ
Zentralstelle für Verbindliche Zolltarifauskünfte

Zweckgebundene Gebarung
Wenn bestimmte Einnahmen auf Grund eines Bundesgesetzes nur für bestimmte Zwecke zu verwenden sind, sind die Ausgaben nach Maßgabe dieser (zweckgebundenen) Einnahmen als zweckgebundene Ausgaben zu veranschlagen.

Zweikanalsystem
Manche Zollstellen weisen getrennte Kontrollausgänge auf, siehe Rotkanal, Grünkanal.