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Kategorie: Juristisch
Datum & Land: 31/12/2008, De.
Wörter: 206


Zedent
Zedent ist der ursprüngliche Inhaber einer bestehenden Forderung, der die Forderung dann an einen anderen abtritt (überträgt). Siehe auch Abtretung und Abtretungsverbot

Zensur
Die staatliche Aufsicht über Publikationen ist gemäß Art. 5, Absatz 1, Satz 3 GG unzulässig. Ausnahme: Die Veröffentlichung verstößt gegen gesetzliche Bestimmungen.

Zession
(lat.) 'Übertragung'. Gemeint ist die Abtretung einer bestehenden Forderung auf einen Dritten. siehe Abtretung und Abtretungsverbot

Zessionar
Zessionar ist diejenige Person, an die eine bestehende Forderung abgetreten wird. Der Zessionar wird dann Forderungsinhaber und kann vom Schuldner die Leistung/die Sache fordern. Siehe auch Abtretung und Abtretungsverbot

Zurückbehaltungsrecht
Dieses Recht ist ein Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners, welches bei synallagmatischen Verträgen aus § 320 BGB und bei nichtsynallagmatischen Verträgen aus § 273 BGB folgt. Der Schuldner kann seine Leistung (z.B. Zahlung) solange verweigern, bis auch sein Gläubiger die Leistung erbringt. Voraussetzung ist, dass der Schuldneranspruch bereit...

Zwingendes Recht
siehe ius cogens