
Ein Treuhandverhältnis (kurz Treuhand) zwischen zwei oder mehreren Personen liegt dann vor, wenn eine volle Rechtsmacht „zu treuen Händen“ vom Treugeber an den Treunehmer übertragen wird. Im Verhältnis zu Dritten (Außenverhältnis) kann dabei eine vollständige Übertragung des Rechts, etwa des Eigentums an einer Sache, stattfinden. Damit...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Treuhand

ist ein Rechtsverhältnis, bei dem ein Teil (Treuhänder) nach außen mindestens ein Vermögensrecht als eigenes Recht hat, dieses aber auf Grund einer schuldrechtlichen Abrede (Treuhandvertrag, Sicherungsvertrag) ganz oder teilweise im Interesse des anderen Teiles (Treugeber) ausüben soll. Die T. ist dem klassischen römischen Recht bekannt (Vorm...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Treuhand, Ausübung oder Verwaltung fremder Rechte (Treugut) durch eine Person (Treuhänder, Treunehmer) im eigenen Namen, aber in schuldrechtlicher Bindung gegenüber demjenigen, dem die Rechte an sich zustehen (Treugeber). Kennzeichnend für die gesetzlich nicht geregelten Treuhandverhältnisse ist, da...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

1. Begriff: Gesetzlich nicht geregeltes Rechtsverhältnis zwischen Treugeber und Treuhänder (Treuhandverhältnis). Es liegt dann vor, wenn der Treugeber einen bisher rechtlich zu seinem Vermögen gehörenden Gegenstand ( Treugut ) einem anderen ( Treuhänder ) zu getreuen Händen anvertraut, d. h. der Treuhänder darf das übertragene Recht z...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/treuhand/treuhand.htm
(allgemein) die Verwaltung fremder Vermögensinteressen oder sonstiger Werte durch einen Treuhänder.
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https://www.wissen.de//lexikon/treuhand-allgemein
(öffentliches Recht) z. B. im Rahmen des Bank- und Versicherungswesens sowie der Wirtschaftslenkung oder als Sequestration. Volkseigentum.
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https://www.wissen.de//lexikon/treuhand-oeffentliches-recht
(Privatrecht) als privatrechtliche oder rechtsgeschäftliche Treuhand die Ausübung einer Rechtsbefugnis im eigenen Namen des Treuhänders (auch einer juristischen Person, z. B. einer Treuhandgesellschaft ) im Interesse, unter den Bedingungen und auf Rechnung des Treugebers.
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https://www.wissen.de//lexikon/treuhand-privatrecht
(Völkerrecht) die Wahrnehmung bestimmter Verwaltungsbefugnisse eines Dritten, meist in der Form einer kommissarischen Leitung. Beispiele: Völkerbundskommissar in Danzig. Treuhandsystem.
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https://www.wissen.de//lexikon/treuhand-voelkerrecht
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