
Die Schmähkritik ist eine Äußerung, durch welche eine Person verächtlich gemacht werden soll und bei der es nicht mehr um eine Auseinandersetzung in der Sache geht. Allerdings stellt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wegen der besonderen Bedeutung der Meinungsfreiheit in einer Demokratie an die Einstufung einer Äußerung als Schmähkritik...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schmähkritik

Von einer Schmähkritik spricht man, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE 82, 284). Siehe auch unter Formalbeleidigung.
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https://www.lexexakt.de/glossar/schmaehkritik.php
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