
Treuhandgeschäfte sind grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass ein Treuhänder (Fiduziar) im Auftrage des Treugebers (Fiduziant) Sachen, Werte oder Forderungen in eigenem Namen erwirbt und das Treugut im Interesse des Treugebers und nach dessen Weisungen verwaltet. Der Treuhänder handelt in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Risiko des Treu...
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