
Postzwang war das strafrechtliche geschützte Verbot, für gewisse Beförderungsgegenstände sich einer anderen Beförderungsart als der Postalischen zu bedienen. Der Postzwang bestand, seitdem es staatliche Posten gab. Man wollte so verhindern, dass der Auftrag der Post zur Versorgung aller Postkunden durch konkurrierende Fuhrunternehmer auf den ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Postzwang

Postzwang, Bezeichnung für die historische, dem königlichen Postregal des Mittelalters entsprechende Befugnis des Staates, die entgeltliche Beförderung von Nachrichtensendungen bei der Post zu monopolisieren. Das bis 31. 12. 1997 gültige Postgesetz regelte einen mit dem Postzwang nicht mehr vergleic...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Dies ist die durch Gesetz begründete Pflicht zur Benutzung der Einrichtungen der staatlichen Post zwecks Nachrichtenbeförderung und -übermittlung.
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https://www.phila-lexikon.de/

Postzwang , die für jedermann bestehende Verpflichtung, sich bei gewissen Arten von Sendungen der Benutzung jeder andern Transportgelegenheit als der Post zu enthalten. Durch die neue Postgesetzgebung sind die früher vielfach als zusammenfallend behandelten Begriffe P. und Postregal genau geschieden. In Deutschland besteht der P. nur noch für ve...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die Verpflichtung, verschlossene Briefe und Zeitungen (nicht Drucksachen und Pakete) nur durch die Post gegen Entgelt befördern zu lassen; Postmonopol.
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