
als Lehnwort zu lat. mandatum (N.) erscheint im 14. Jh. Im Prozessrecht bezeichnet es das Verhaltensgebot des Gerichtes an eine Partei oder einen Dritten, aber auch den Auftrag einer Partei für einen Vertreter. Daneben wird später auch vom M. eines Abgeordneten einer Volksvertretung und vom M. als internationalem Auftrag des Völkerrechts gesproc...
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(lat.) Allg.: die (vertraglich festgelegte) Vollmacht zur Wahrnehmung bestimmter Interessen oder zur Erledigung bestimmter Aufgaben einer anderen Person, Organisation etc. Pol.: 1) M. bezeichnet das Amt und die Aufgabe der Parlamentsabgeordneten. Freies M. bedeutet die nicht an Weisungen gebundene Ausübung dieses Amtes (Art. 38 GG); ein imperative...
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die Tatsache, dass man nach einer Wahl genug Wählerstimmen hat, um in ein Parlament einzuziehen
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Fremdverwaltung Stammdaten, die die zentralen Informationen eines Verwaltungsauftrags abbilden, die für die Verwaltung der Immobilien benötigt werden, wie bspw. Geschäftspartner und Bankverbindungen. Die Mandatsstammdaten enthalten den Verweis auf einen Referenzbuchungskreis, der als Vorlage für das Anlegen des Mandatsbuchungskreises verwendet ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Die durch *Wahl erteilte Vertretungsbefugnis an den Gewählten von Seiten der Wähler in Form der Mitgliedschaft in einem Repräsentativorgan. Es wird zwischen freiem und imperativem Mandat unterschieden. Ersteres sieht den Mandatsinhaber im Prinzip frei von Aufträgen und Weisungen; faktisch vers...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42069

Mandat das, Staatsrecht: im weiteren Sinn die Vollmacht zur Ausübung von Kompetenzen, die der Substanz nach dem Vollmachtgeber verbleiben, im Unterschied zur Delegation, bei der die Kompetenz übertragen wird. - Im engeren Sinn ist Mandat das durch Wahl begründete Amt des Abgeordneten (parlamentaris...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mandat das, Völkerrecht: Mandatsgebiete, Schutzgebiete.
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Mandat das, Zivilrecht: Bezeichnung für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Wahrnehmung von Mandanteninteressen, der Sache nach meist ein Geschäftsbesorgungsvertrag.
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Mandat das, römisches Recht: der dem heutigen Auftrag entsprechende Vertrag; der Beauftragte (Mandatar) übernahm es, ein ihm vom Auftraggeber (Mandant) übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen.
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Ein Mandat ist der durch Wahl erteilte politische Vertretungsauftrag, der von einem Abgeordneten wahrgenommen wird. Es wird zwischen freiem und imperativem Mandat unterschieden. Ein freies Mandat bindet den Mandatsträger an keinerlei konkrete Aufträge oder Weisungen; ein imperatives Mandat hingegen verlang, dass der Abgeordnete sich inner...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42333

Ein M. ist ein, auf der Grundlage einer Wahl erhaltenes, politisches Staatsamt auf Zeit (z.B. Bundestagsabgeordneter).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42443

Begrifflich wird zwischen Mandaten und Sitzen unterschieden. Die Mandate werden auf die Wahlkreise nach Bevölkerungsgrösse, die Sitze auf die politischen Gruppierungen nach Wählerstärke verteilt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42579

Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Auftrag. Die Grundsätze des freien Mandats bestimmen, dass die Abgeordneten in erster Linie Vertreter des Volkes und nicht eines Wahlkreises, einer Partei oder einer Bevölkerungsgruppe sind. Abgeordnete sind deshalb keinen Weisungen unterworfen und haben Entscheidungsfreiheit.
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https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.1/Jugend/Lexikon/i

In einer repräsentativen Demokratie wird das Mandat (lat. 'manidare' = 'in die Hand geben') als Auftrag des Volkes an den Abgeordneten verstanden. Dieser Abgeordnete ist auf Zeit zum Volksvertreter gewählt worden.
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https://www.landtag.sachsen.de/de/service/lexikon

Mit Mandat (lat. Auftrag) bezeichnet man den Auftrag eines Abgeordneten zur Vertretung der Wähler. Dabei unterscheidet man das imperative Mandat, das den Abgeordneten an die Weisungen der Wähler bindet und das freie Mandat, wie es in Deutschland verfassungsrechtlich verankert ist (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG). Siehe aber unter Fraktionszwang. Prozessr...
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https://www.lexexakt.de/glossar/mandat.php

Ermächtigung zur Vertretung von Wählerinnen- und Wählerinteressen in den parlamentarischen Einrichtungen. Zuteilung von Vertretungsberechtigungen gemäß der Verteilung der Wählerstimmen unter Berücksichtigung der in den jeweiligen Wahlordnungen festgehaltenen Besonderheiten.
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/M.shtml

Mandat (Mandatum, Bevollmächtigungsvertrag, Vollmachtsauftrag), der Vertrag, infolge dessen jemand Geschäfte eines andern übernimmt. Der Auftraggeber heißt Mandans (Mandant) oder Mandator, Dominus negotii, Prinzipal, Kommittent; derjenige, welcher den Auftrag erhält, Procurator, Mandatar, Gewalthaber, Bevollmächtigter. Das M. ist ein Spezialm...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Ein Mandat ist ein Auftrag, den jemand im Namen anderer ausführt. Der Begriff wird in verschiedenen Lebensbereichen verwendet. Ein Politiker hat ein Mandat durch die Wählerentscheidung, ein Rechtsanwalt oder auch ein Wirtschaftsprüfer erhält ein Mandat durch einen Auftraggeber, seinen Mandanten. Im Völkerrecht wird die Verwaltung eines Gebiete...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/mandat/mandat.htm
(bürgerliches Recht) Auftrag.
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https://www.wissen.de//lexikon/mandat-buergerliches-recht
(Staatsrecht) der Auftrag, der dem Abgeordneten durch Wahl erteilt wurde. Nach Art. 38 GG und den Verfassungen der Länder ist der Abgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur dem Gewissen unterworfen“ (sog. freies Mandat ). Dieser Grundsatz ist auch gegenüber dem Fraktionszwang...
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https://www.wissen.de//lexikon/mandat-staatsrecht
(Völkerrecht) die früher dem Völkerbund, nunmehr den Vereinten Nationen übertragene Verantwortung für die Verwaltung der Mandatsgebiete bzw. Treuhandgebiete ( Treuhandsystem ); heute fast völlig verschwunden.
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https://www.wissen.de//lexikon/mandat-voelkerrecht
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