
ist die Möglichkeit, die Anwendung von gesetzlichen oder anderen Rechtsnormen durch Vereinbarung der Beteiligten auszuschließen oder zu beschränken. Es gelten dann nicht mehr die gesetzlichen, sondern ausschließlich die von den Parteien vertraglich vereinbarten Regelungen. Die Abdingbarkeit ist ausg...
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Möglichkeit, rechtliche Regelungen durch vertragliche Vereinbarung zu ändern oder aufzuheben. Die Abdingbarkeit wird auch als Dispositivität (dispositives Recht) bezeichnet. Gegenstück ist die Unabdingbarkeit (zwingendes Recht), also Rechtsnormen, von denen die Vertragspartner n...
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Abdingbarkeit, Recht: die Möglichkeit, die Anwendung einer Rechtsvorschrift durch Vereinbarung auszuschließen oder zu modifizieren, besonders im Zivilrecht. Abdingbares Recht (nachgiebiges, dispositives Recht) steht im Gegensatz zum zwingenden Recht; z. B. § 551 Absatz 1 BGB, Mietkautionsobergrenze...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

die Möglichkeit zur Abweichung von Bestimmungen, vor allem zugunsten derer, in deren Interesse sie erlassen sind; besonders im Tarifrecht und im Versicherungsvertragsrecht; Unabdingbarkeit .
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Bezeichnung für die Möglichkeit, die Anwendung von gesetzlichen oder anderen Rechtsnormen durch Vereinbarung der Beteiligten auszuschließen oder zu beschränken.
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735

english: not mandatory; subject to be contracted away; transactionable Die Möglichkeit, die Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften durch vertragliche Absprache auszuschließen, nennt man Abdingbarkeit. Man unterscheidet zwischen zwingenden (unabdingbaren) und nicht zwingenden (abdingbaren) Rechtsvorschriften. Bei letzteren spricht man auch von â...
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905
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