
(lat. [N.]) ist schon im altrömischen Recht das Pfand. Die Hingabe einer Sache zur Sicherung einer Schuld geschieht bei handgreifbaren Sachen durch (lat. [F.]) mancipatio oder (lat. [F.]) in iure cessio unter der Bestimmung, dass die hingegebene Sache gegen eine spätere Leistung zurückzuübertragen ist. Bei nicht handgreifbaren Sachen ist vermut...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Pignus (lat., Mehrzahl: Pignora), Pfand (s. d.). P. pignoris, Afterpfand.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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