
Als Freihaus wurden im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit Häuser bezeichnet, die zwar innerhalb der Mauern einer Stadt lagen, rechtlich aber nicht zu dieser gehörten. Das heißt, die Besitzer der Freihäuser waren landesunmittelbar, sie hatten wie auch alle Bewohner des entsprechenden Gebäudes ihren Gerichtsstand vor dem Landgericht und war...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Freihaus
(historisch) Im Mittelalter aufgekommen, bis in die frühe Neuzeit verbreitet: Ein innerhalb der Stadtmauern gelegenes Haus, das bzw. dessen Besitzer nicht dem Stadtrecht unterlag, sondern landesunmittelbar gestellt war. Bei Freihäusern handelte es sich vielfach um Lehen, die u. a. an Burgmannen vergeben wurden.
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.