[Achtung: Schreibweise von 1811] Flatterhaft, -er, -este, adj. et adv. 1) Leichtsinnig, unachtsam, mit seinem Gedanken bald hier, bald da ausschweifend Ein flatterhafter Mensch. Die flatterhaftesten Jahre sind vorüber, Weiße; die Jahre, da man gemeiniglich flatterhaft zu seyn pfleget. 2) Unbeständig in seinen Entschließu...
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(Text von 1910) Leichtsinnig
1). Flatterhaft
2). Leichtsinnig ist der, auf den nichts einen tiefen und nachhaltigen Eindruck macht und dessen Sinn daher durch keinerlei Sorgen und Bedenken beschwert wird. Die
Flatterhaftigkeit oder die Schnelligkeit, mit welcher der Mensch von einem Gegenstande seiner Wahl imm.....
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