
1. Mit ehebedingtem Vorteil werden in Literatur und Rechtsprechung überwiegend Vorteile des ehelichen Lebenstandards bezeichnet, die dem wirtschaftlichen schwächeren Partner über den Aufstockungsunterhalt vorrübergehend gesichert werden sollen. 2. Eine andere Betrachtung bezeichnet mit ehebedingten Vorteilen solche Vorteile, die einem Gatten au...
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