[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. stet, d. i. haltbar, dauerhaft machen. 1) Im eingentlichsten oder physischen Verstande, der aber im Hochdeutschen veraltet ist. In dem 1483 zu Augsburg gedruckten Buche der Natur heißt es: darumb spricht die Schrift, die Vaß des Hafners bestätiget der heiß ofen. 2) Dauerha...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1963

Bestätigen , in der Jägersprache: mit Hilfe des Leithundes (s. d.) oder durch Spüren feststellen, ob und welches Wild in einem Forstort steckt.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1910) Bejahen
1). Versichern
2). Bestätigen
3). Bekräftigen
4). Beteuern
5). Bejahen heißt, auf eine Frage mit
Ja antworten, und ist dem Verneinen entgegengesetzt; die übrigen Wörter beziehen sich auch auf verneinende Sätze. Außerdem unterscheidet sich
bejahen...Gefunden auf
https://www.textlog.de/38637.html
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