
Privatpersonen (natürl. oder jur. Person), denen durch oder auf- grund eines Gesetzes die Wahrnehmung einzelner hoheitl. Aufgaben im eigenen Namen übertragen wird. Beliehene sind Behörden im verfahrensrechtl. Sinne und können eigenständig VAe erlassen. Beliehene sind z.B. die Sachverständigen der techn. Über...
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Beliehene werden natürliche oder juristische Privatpersonen genannt, denen durch Gesetz oder Verwaltungsakt hoheitliche Befugnisse übertragen wurden, um Hoheitsaufgaben zu erfüllen. Beliehen sind z.B. Schiffskapitäne (§§ 75 Abs. 1, 101 SeemG), Versammlungsleiter (§ 11 VersG), öffentlich-rechtlich bestellte Vermesser und Schornsteinfeger. Zw...
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