[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Von kriegen, bekommen. (a) Herab bringen Ich kann es nicht abkriegen. (b) Zugleich mit andern bekommen. Er kriegt von unsern Gütern nichts ab. (c) Figürlich, etwas Nachtheiliges davon tragen, einen Verweis, eine Strafe bekommen, einen Verlust leiden. Warte, für die klein... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_476