Zollkartell , eine ûbereinkunft zwischen zwei oder mehr Staaten, durch welche sie sich gegenseitig Hilfe bei Aufrechterhaltung ihrer beiderseitigen Zollvorschriften und insbesondere zur Unterdrückung des Schleichhandels zusichern. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html