
Die Nachtragsanklage ist ein Instrument des deutschen Strafprozessrechts. Gesetzlich geregelt ist sie in {§|266|stpo|juris} StPO. Durch die Erhebung der Nachtragsanklage wird das Verfahren auf weitere Straftaten des Angeklagten erstreckt. Weitere Straftaten sind dabei solche Lebenssachverhalte, die nicht im Eröffnungsbeschluss enthalten sind. Ke...
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Von Nachtragsanklage spricht man, wenn die Staatsanwaltschaft die Anklage in der Hauptverhandlung auf weitere Straftaten des Angeklagten erstrecken will (§ 266 StPO). Beispiel: Das Gericht hat gegen den B ein Strafverfahren wegen eines Einbruchsdiebstahls am 11.10.2005 eröffnet. In der Hauptverhandlung im Sommer 2006 stellt sich heraus, dass B au...
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