[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. welches in doppelter Gestalt vorkommt. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, denjenigen eigenthümlichen Laut von sich geben oder hervor bringen, welchen dieses Zeitwort nachahmet, und welcher ein gelindes Knallen ist, da es denn von verschiedenen Handlungen gebraucht wird...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_2_2358

verstehen. »Inner Schule hab ick heut wieder ja nischt jeschnallt.«
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40186

verstehen, kapieren; "hab ich nicht geschnallt" - Zugeständnis, daß man einen Sachzusammenhang nicht verstanden hat; "schnalls dat nich" - ungläubige Frage nach dem fehlenden Verständnis eines scheinbar logischen Zusammenhanges
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https://www.ruhrgebietssprache.de/lexikon/schnallen.html
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