[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. 1. In den Rechten ist ein zierlicher Eid, der mit den gewöhnlichen feyerlichen Umständen abgelegt wird, ein feyerlicher Eid; eine außer diesem Falle veraltete Bedeutung. 2. Verschönert. Eine zierliche Hand schreiben, zierlich schreiben Ein zierlicher Gang, ein schÃ...
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(Text von 1910) Zierlich
1). Nett
2). Elegant
3). Zierlich hebt die Feinheit des ganzen Körper- und Gliederbaues oder die Feinheit der Ausführung hervor, z. B. ein
zierliches Geschöpf, ein
zierliches Füßchen, ein
zierlicher Stock usw.;
nett (vgl. Art. 110...
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